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Altersteilzeit auch für Beamtinnen und Beamte verlängert

Am 24.03.2021 hat das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat in Umsetzung des Tarifabschlusses vom 25. Oktober 2020 für Beamtinnen und Beamte in der Bundesverwaltung die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Altersteilzeit nach § 93 Absatz 3 Bundesbeamtengesetz (BBG) und des FALTER-Modells nach § 53 Absatz 4 BBG mit Wirkung vom 25. März 2021 um weitere zwei Jahre verlängert, also bis zum 31. Dezember 2022.

Der Antrag auf Vereinbarung von Altersteilzeit kann wie bisher frühestens ein Jahr vor Erfüllung der Voraussetzungen nach § 93 Absatz 3 oder 4 BBG und spätestens drei Monate vor Beginn der Altersteilzeit gegenüber der personalverwaltenden Stelle gestellt werden (§ 3 Verordnung über die Altersteilzeit von Beamtinnen und Beamten des Bundes - BATZV).

Bundesvorsitzender Gehlen begrüßt die Verlängerung der Altersteilzeit und des Falter-Modells für die Beamtinnen und Beamten. „Damit haben die Kolleginnen und Kollegen in der Bundesverwaltung unter den bekannten Bedingungen auch weiterhin die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen“.

Die Verlängerung entspricht einer Forderung des vbob und hatte mangels Reaktionen auf den Tarifvertrag im Frühjahr dieses Jahres bereits zu vielen Mitgliedernachfragen geführt.

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