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Bundestag beschließt Besoldungserhöhung

Lange nach Abschluss der Tarifrunde im Oktober 2020 hat am 10.06.2021 der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung 2021/2022 beschlossen.

Damit ist ein halbes Jahr nach Zusage der Bundesregierung zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger der rechtliche Rahmen zur Übertragung in Gesetzestext gegossen.

Dementsprechend erhöhen sich die Dienst- und Versorgungsbezüge (nach Abzug der 0,2 Prozent für die Versorgungsrücklage) rückwirkend

-zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent und

-zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent.

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