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Beamtenzulage

Antrag auf Ruhegehaltfähigkeit der Polizei- / Nachrichtendienstzulage

Nachdem sich der vbob im vergangenen Jahr erfolgreich für die Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Nachrichtendienstzulage neben der Polizeizulage eingesetzt hat, ist die gesetzliche Regelung im BGBl. 2023 I Nr. 414 vom 29.12.2023 veröffentlicht worden.

Bereits im Ruhestand befindliche Beamtinnen und Beamte müssen gemäß §69n (2) BeamtVG einen schriftlichen oder elektronischen Antrag bei der für die Festsetzung der Versorgungsbezüge zuständigen Stelle einreichen. Erst dann erfolgt eine Berücksichtigung der Stellenzulage nach Anlage I Vorbemerkung Nummer 8 und 9 des Bundesbesoldungsgesetzes („Sicherheitszulage“) für Ruhestandsbeamtinnen und -beamte.

Hierzu hat die Bundesfinanzverwaltung nun einen Musterantrag zur Verfügung gestellt. Gehen Sie bitte auf die folgende Seite.  Es handelt sich um den Antrag Nr. 03634.

Bei Fragen zu den gewünschten Angaben wenden Sie sich entweder an Ihre Personalstelle oder die für Sie zuständige Generalzolldirektion.

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