Bundeslaufbahnverordnung
Bundesregierung verabschiedet Novelle
Das Bundeskabinett hat am 11. Februar 2026 eine Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung beschlossen. Die Neuregelung soll die Personalgewinnung erleichtern und für die Beamtinnen und Beamten des Bundes Verbesserungen in ihren beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Die Bedingungen einer seitens des vbob geforderten umfassenden Modernisierung des Laufbahnrechts erfüllt der verabschiedete Entwurf allerdings nicht.
Der vbob hatte im November 2025 an der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf teilgenommen und eine umfangreiche Stellungnahme zum Entwurf abgegeben.
Die Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung enthält im Wesentlichen folgende Veränderungen:
- Die fachspezifische Qualifizierung als praxisorientiertes Aufstiegsformat wird auch für den Aufstieg in den höheren Dienst zugänglich gemacht.
- Für das Aufstiegsverfahren fachspezifische Qualifizierung ist künftig das erste Beförderungsamt Zulassungsbedingung
- Die Höchstaltersgrenze für die Zulassung zum Aufstieg wird auf 60 Jahre erhöht.
- Die ursprünglich geplante ersatzlose Streichung der „Bestenförderung“ (§ 27 BLV) konnte verhindert werden.
- Im gehobenen technischen Verwaltungsdienst sowie im gehobenen naturwissenschaftlichen Dienst wird ein Sonderzugang für Personen mit den beruflichen Fortbildungsabschlüssen „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“ geschaffen.
- Beim Wechsel vom Land zum Bund werden neben Vorbereitungsdiensten der Länder nun auch gleichwertige Aufstiegsverfahren der Länder anerkannt.
vbob-Bundesvorsitzender Frank Gehlen bewertet den Willen der Bundesregierung zur Neuregelung positiv: „Der gemeinsame Wille zur Modernisierung des Dienstrechtes und Attraktivitätssteigerung in der Bundesverwaltung ist auf beiden Seiten vorhanden, der Novellierungsentwurf der Bundeslaufbahnverordnung ein erster Schritt in die richtige Richtung. Eine von uns geforderte umfassende Modernisierung der Bundeslaufbahnverordnung mit Durchlässigkeit unter Anwendung des Leistungsprinzips ist die Novellierung leider nicht. Erst durch den Einsatz unserer vbob Personalräte und Funktionärsebene in den Bundesbehörden konnte die beabsichtigte Streichung der Bestenförderung verhindert werden. Das bedeutet, um unser Ziel einer umfassenden Neugestaltung zu erreichen braucht es ein starkes Netzwerk, wie der vbob es bietet.“
