Modernisierungsagenda
Klares Bekenntnis der Bundesregierung fehlt
Nordrhein-Westfalens Landesregierung hat sich zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes beim Ansatz der Modernisierungsagenda und der Staatsmodernisierung bekannt. Die Bundesregierung hat ein solches Bekenntnis bislang nicht abgegeben.
Bereits im letzten Jahr wurde das Laufbahnrecht des Landes umfassend modernisiert. Zwar hat der Bund ebenfalls eine Novelle des Laufbahnrechts im Februar dieses Jahres abgeschlossen, diese liegt jedoch weit hinter den Erwartungen zurück, dazu hatte der vbob sich bereits kritisch geäußert.
Bundesvorsitzender Frank Gehlen äußert sein Unverständnis darüber, warum es in den Ländern - gemeinsam mit den Gewerkschaften und Verbänden - konkrete Fortschritte bei den gemeinsamen Modernisierungsbestrebungen geben kann und auf Ebene der Bundesregierung noch nicht einmal gleichlautende Zielstellungen formuliert werden.
Gehlen weiter: Der 9-Punkte-Plan der NRW-Landesregierung enthält beispielsweise einen 1:1 auf den Bund übertragbaren Umsetzungsplan. Die auch seitens des vbob bei der Bundesregierung seit vielen Jahren angemahnte Lösung der Frage der Wochenarbeitszeit der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten wird von dieser nicht verfolgt. Die Überführung eines Teils der mehrgeleisteten Wochenarbeitszeit in ein Lebensarbeitszeitkonto mit der Möglichkeit der Inanspruchnahme insbesondere auch vor Eintritt in den Ruhestand - wie in NRW beschlossen - wäre auch der Bundesregierung, so dort der Wille vorhanden wäre, zeitnah möglich. Es kann nicht sein, dass der Dienstherr Bund, wie bei der Alimentation, immer der letzte ist, der sich bewegt!
Die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Bundesbeamtinnen und -beamten steht ebenso noch aus wie die durch Bundesminister Dobrindt in Köln für „in wenigen Wochen“ zugesagte Vorlage einer verfassungskonformen Neuregelung der Alimentation. „Mehr Tempo wagen“ gilt auch hier.
Wir erneuern unsere Forderung nach einem klaren Bekenntnis der Bundesregierung zu einer Modernisierung der Bundesverwaltung unter Einbeziehung der Interessen der Beschäftigten und der Machbarmachung des Machbaren, so der Bundesvorsitzende!
