Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldungsregelung Berlins
Starkes Signal aus Karlsruhe an die Dienstherren
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heute veröffentlichten Urteil zur Landesbesoldung Berlin erneut klare Vorgaben zur verfassungsgemäßen Alimentation an die öffentlichen Arbeitgeber erteilt.
Neben der konkreten Anweisung an das Land Berlin, die Neuregelung bis März 2027 zu erlassen, hat es eindeutige Vorgaben zur Berechnung der amtsangemessenen Alimentation für jede Besoldungsstufe und deren jährliche Überprüfung als Maßstab für die verfassungsgemäße Alimentation nach Artikel 33 Abs. 5 GG gemacht. Gleichzeitig erneuert das Gericht die Aussage zum fehlenden Verfassungsrang der Haushaltssituation.
Bundesvorsitzender Frank Gehlen dazu: Das erneute Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation ist eine klare Zurechtweisung des Berliner Senats und Beispiel für die vom Gericht damit erneut bestätigte Ernsthaftigkeit der Regelung einer verfassungsgemäßen Besoldung. Den Spielraum der Dienstherren für etwaige Ausflüchte schränkt das Gericht dankenswerterweise immer weiter ein. Es zeigt sich, dass die auch auf Bundesebene angestrebte Neuregelung den formulierten Vorgaben entsprechen und nun endlich auf den Tisch muss!
