Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten
Zurzeit häufen sich die Nachfragen von vbob Mitgliedern sowie Kolleginnen und Kollegen in den derzeit zahlreichen Personalversammlungen der Bundesbehörden nach dem Zeitpunkt der Übertragung des Tarifergebnisses auf die Bundesbeamtinnen und –beamten.
Bundesvorsitzender Frank Gehlen erklärt dazu, dass nach seinen Informationen der dazu erforderliche Gesetzentwurf zeitnah in die Ressortabstimmung gehen wird. Auch wenn bei Gesetzesvorhaben - in diesem Fall dem notwendigen „Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz“ - nach Ressortabstimmung ein Kabinettsbeschluss und die Einbringung und Verabschiedung im parlamentarischen Verfahren zwingend vorgeschrieben ist, so bedeutet die von Bundesinnenministerin Faeser zugesagte zeit- und wirkungsgleiche Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten, dass nach entsprechender parlamentarischer Befassung mit der Umsetzung und Auszahlung gerechnet werden kann.
Das bedeutet, dass selbst wenn es beispielsweise erst im September zur Umsetzung käme, rückwirkend die gleichen Bedingungen der Höhe und des Zeitpunktes nach für die Zahlung der Inflationsausgleichsbeträge, wie sie im dazu geschlossenen Tarifvertrag vereinbart wurden, auch für die Beamtinnen und Beamten gelten werden.
Gehlen weiter: Auch für die Erhöhung der Bezüge ab März 2024 gelten die gleichen Bedingungen. Um monatlich 200 Euro erhöhen sich die Bezüge und darauf gerechnet kommt dann die prozentuale Erhöhung. Höchstwahrscheinlich wird es für die Beamtinnen und Beamten wiederum eine Reduktion um 0,2% aufgrund der Zuführung in die Versorgungsrücklage geben. Also statt 5,5% nur 5,3% aufgerechnet.
Die Tatsache, dass man darüber öffentlich nicht viel hört, darf nicht als Untätigkeit der Arbeitsebene des BMI gewertet werden, sondern ist nach unseren Informationen den Abstimmungsprozessen der Koalition geschuldet.