Wird 2026 ein gutes neues Jahr?
Das wünschen wir als Gewerkschaft Bundesbeschäftigte Ihnen und Ihren Familien selbstverständlich.
Für unsere Gewerkschaft ist das neue Jahr 2026 ein Jahr zum Feiern. 2026 wird der vbob 75 Jahre alt. Seit nunmehr 75 Jahren vertreten wir die beruflichen Interessen der Beschäftigten in der Bundesverwaltung. Das wollen wir in diesem Jahr gemeinsam mit Ihnen, unseren Mitgliedern und auch offiziell bei verschiedenen Gelegenheiten feiern.
Im 75ten Jahr des Bestehens stehen wir als Interessenvertretung der Bundesbeschäftigten erneut vor vielen Herausforderungen. Die Bundesregierung hat die Staatsmodernisierung ausgerufen und verbindet damit vor allen Dingen die Kompensation des überproportionalen Verlustes von Beschäftigten durch altersbedingtes Ausscheiden im demografischen Wandel. Darauf haben wir im vbob seit rund 15 Jahren hingewiesen, ohne dass amtierende Bundesregierungen darauf aktiv reagiert hätten. Die inzwischen anerkannten und damit einhergehenden rückläufigen Erwerbstätigenzahlen kommen hinzu. Interessanterweise durch die Vorgabe von Einsparauflagen und wissenschaftlich bereits umstritten hohe Erwartungen an die Einführung von Künstlicher Intelligenz in und Digitalisierung der Verwaltung will die amtierende Bundesregierung den lange bekannten Tatsachen nun entgegentreten.
Wir werden die Bundesregierung auch 2026 weiter darauf hinweisen, dass hier über Menschen, die beim Arbeitgeber Bund beschäftigt sind, gesprochen wird und dass diese Menschen es sind, die in den vergangenen 75 Jahren bis heute dafür Verantwortung tragen und getragen haben, dass Demokratie und Verfassungstreue die Basis unserer Gesellschaft bilden.
Hier gilt es, die entsprechende Wertschätzung auch bei der rechtskonformen Gestaltung der Bundesbesoldung an den Tag zu legen.
Dass es das Bundesverfassungsgericht in seiner Urteilsbegründung sinngemäß so formulieren musste, dass die Amtsangemessenheit der Besoldung weder Spar- noch Haushaltszwängen unterliegt, sondern eine Frage der Verfassungs- und damit der Rechtskonformität ist, das sollte der Bundesregierung und deren Finanzminister Verpflichtung genug sein, die Neuregelung der Besoldung nun endgültig zu beschließen und deren Kosten zu etatisieren. Wenn dieser seit vielen Jahren bestehende rechtswidrige Besoldungsvorgang 2026 durch Neuregelung endlich beendet werden sollte, dann wäre dies auch die unsererseits gewünschte Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten der Bundesverwaltung, die diese verdient haben. Dann wäre das Jahr 2026 ein gutes neues Jahr, auch für die Beschäftigten der Bundesverwaltung!
