14. Oktober 2019

Anhörung vor dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages

Was macht attraktiv?

  • © Ingo Bartussek

Die Bundesverwaltung braucht dringend eine Attraktivitätsoffensive und das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) soll es richten. Ein hoher Anspruch, doch das Gesetzesvorhaben wird den Erwartungen, die es weckte, leider nicht gerecht. Eine Flexibilisierung der Besoldungsstrukturen insgesamt sowie eine Vereinfachung und Modernisierung des Dienstrechts im Allgemeinen gelingt nur in Teilen.

,„Da geht noch mehr“, fordert die Gewerkschaft Bundesbeschäftigte (vbob) anlässlich der Sachverständigen-Anhörung zum Gesetzesvorhaben am Montag, dem 14. Oktober 2019 vor dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages. Das BestMG modernisiert die Besoldungsstruktur nur in ausgewählten Bereichen. „Ich bin enttäuscht, dass eine wirkliche Strukturreform nicht gelingt und es sich bei diesem Gesetz mit dem vielversprechenden Namen im Wesentlichen nur um ein Zulagenmodernisierungsgesetz handelt“, hielt die Vorsitzende des vbob, Rita Berning, im Anschluss an die Anhörung fest. „Viele Mitglieder fragen zurecht, warum die allgemeinen Verwaltungsbereiche im Bundesinnenministerium und bei der Politik im Hinblick auf den demografischen Wandel und die Digitalisierung, so wenig Beachtung finden!“
 
Die Bundesregierung beschreibt die Zielsetzung des Gesetzes in dem vorgelegten Gesetzentwurf: „Für die Bereiche der Bundeswehr sowie der Zollverwaltung wollen die Koalitionspartner die Gehalts- und Besoldungsstrukturen wettbewerbsgerecht gestalten. Für den Bereich der Bundeswehr sollen zugleich die mit den hohen Mobilitätsanforderungen verbundenen Belastungen besser ausgeglichen werden.“ Mit dieser selbst auferlegten Einschränkung verkennt der Gesetzgeber die Aufgabe und Bedeutung der allgemeinen Verwaltung für Verlässlichkeit sowie funktions- und leistungsfähiges Staatshandeln.
 
Die Gewerkschaft Bundesbeschäftigte (vbob) organisiert die Beamtinnen, Beamten und Tarifbeschäftigte unter anderem in den obersten Bundesbehörden, Bundesgerichten und Bundesoberbehörden. Die Attraktivität, Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes sind ein zentrales Anliegen des vbob.
 
Der umfangreiche Anpassungsbedarf am BesStMG-Gesetzentwurf  wurde durch den vbob mehrfach in schriftlichen Stellungnahmen, Schreiben und persönlichen Gesprächen angemahnt. Von besonderer Bedeutung sind unter anderem

  • die Erhöhung des Einstiegsamtes bei Beamtinnen und Beamten des mittleren Dienstes auf A 7 BBesO, aufgrund des gestiegenen Arbeitsaufwandes und dessen Komplexität,
  • die Ruhegehaltfähigkeit der Zulage für Beamtinnen und Beamte der Nachrichtendienste, aufgrund der bestehenden Belastungen und Einschränkungen über den aktiven Dienst hinaus,
  • die Einführung einer Zulage für IT-Fachkräfte insgesamt statt behördenbezogener Zulagen in diesem Bereich, da der Fachkräftemangel alle Behörden gleichermaßen trifft.

Die Chance, bei dieser Gelegenheit die ebenfalls notwendigen und überfälligen Anpassungen bei der Rückführung der Wochenarbeitszeit auf 39 Stunden sowie der Vorgaben zur Förderung von besonders leistungsstarken Beamtinnen und Beamten (§27 BLV) vorzunehmen, wurde leider ebenfalls nicht genutzt. Eine Ausgewogenheit zwischen Arbeit und Freizeit und die Schaffung beruflicher Perspektiven sind nach Auffassung der Gewerkschaft Bundesbeschäftigte echte attraktivitätssteigernde Elemente für die gesamte Bundesverwaltung und würden zu einer verbesserten Wettbewerbsfähigkeit im Ringen um gutes und hoch qualifiziertes Personal für die Bundesverwaltung beitragen.