05. Oktober 2020

BMAS-Gesetzentwurf mobiles Arbeiten

Entgrenzung von Arbeit und Freizeit verhindern

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„Gesetzliche Rahmenbedingungen für mobiles Arbeiten sind sinnvoll“, kommentierte der dbb Tarifvorstand Volker Geyer am 5. Oktober 2020 in Berlin die Gesetzesinitiative zur Regelung der mobilen Arbeit. Voraussetzung sei allerdings die Freiwilligkeit.

Wenn Arbeitsplatz und Tätigkeit es ermöglichen, sei ein verstärkter Einsatz von Home-Office oder anderer Formen mobilen Arbeitens sinnvoll. Geyer: „Voraussetzung ist allerdings die Freiwilligkeit. Eine Verpflichtung der Beschäftigten gegen ihren Willen lehnt der dbb strikt ab. Außerdem darf es nicht zu Benachteiligungen wegen der Tätigkeit im Home-Office kommen, alle arbeitsschutz- und unfallversicherungsrechtlichen Standards müssen auch hier eingehalten werden.“

Die Erfahrungen der letzten Monate hätten gezeigt, so Geyer weiter, dass die Arbeit im Home-Office in vielen Bereichen möglich ist, wenn die technische Ausstattung vorhanden und die Einbindung der mobil Arbeitenden in die innerbetriebliche Kommunikation sichergestellt sind. „Auf keinen Fall darf es durch das mobile Arbeiten zu einer stärkeren Entgrenzung von Arbeit und Freizeit kommen. Hierauf werden die Gewerkschaften im weiteren Gesetzgebungsprozess sehr zu achten haben“, so der dbb Vize.

Quelle: dbb